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Strategischer Imperativ für Ausschreibung und Vergabe (Teil II)
Der erste Teil unserer Serie im Heft 4/2022 behandelte Anregungen zur (besseren) Erstellung von Ausschreibungen bis zur Lesung der Leistungsverzeichnisse. Der Übergang zum zweiten Teil ist nicht ganz trennscharf, da die Kriterien natürlich strategisch vorbereitet von der Größe des Projekts bis zur Risikobetrachtung einzelner Vergabepakete vor der Leistungsverzeichnislesung gemacht werden sollten, aber spätestens mit dieser einvernehmlich zwischen Auftraggeber, Planer und Bauaufsicht abgestimmt werden müssen. Dazu ist es notwendig, zumindest ein wenig in die ÖNORM B 2061 einzusteigen, die vielen Planern unbekannt ist, in der Architektur selten gelehrt wird, immer aber den Kern aller bauwirtschaftlichen Mehrkostenforderungen darstellt.
10. Kriterien zur Vergabe
Das BVergG 2018 ermöglicht Best...