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EuGH: Vermarktungsabgabe
•Mehrwertsteuer und freier Warenverkehr: Portugiesische Vermarktungsabgabe auf Fleisch - (Art. 95 ff. EGV; Art. 33 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH:
1. a) Die sich aus einem allgemeinen innerstaatlichen Abgabensystem ergebenden finanziellen Belastungen, die systematisch nach den gleichen Kriterien für inländische und eingeführte Erzeugnisse gelten, fallen grundsätzlich unter die Artikel 95 ff. EG-Vertrag. Eine Abgabe, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse erhoben wird, stellt eine nach den Artikeln 9 und 12 des Vertrages verbotene Abgabe zollgleicher Wirkung dar, wenn ihr Aufkommen zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt ist, die nur den belasteten inländischen Erzeugnissen zugute kommen, und wenn die sich daraus ergebenden Vorteile diese Belastung vollständig ausgleichen; gleichen diese Vorteile nur einen Teil der Belastung der inländischen Erzeugnisse aus, so stellt die Abgabe eine nach Artikel 95 des Vertrages verbotene diskriminierende inländische Abgabe dar und ist entsprechend herabzusetzen.
b) Kommen die durch die Abgabe finanzierten Tätigkeiten den belasteten inländischen und den belasteten eingeführten Erzeugnissen zugute, ziehen die erstgena...