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Fruchtgenuss bei Immobilien
Die Frage der Geltendmachung der Abschreibung im Zusammenhang mit dem Fruchtgenuss von Immobilien ist seit vielen Jahren Gegenstand der Judikatur, so auch in einem jüngeren Erkenntnis des VwGH. Letztlich läuft die maßgebliche Frage darauf hinaus, wer wirtschaftlicher Eigentümer eines Wirtschaftsguts ist. Davon hängt die Möglichkeit der Geltendmachung der Abschreibung für den Fruchtnießer ab, zumal diese dem wirtschaftlichen Eigentümer zukommt. Insbesondere unter Berücksichtigung von Investitionen des Fruchtnießers soll dieser Frage näher nachgegangen werden.
Geltendmachung der Abschreibung, insbesondere bei Investitionen des Fruchtnießers
1. Steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Fruchtgenuss
Steuerrechtlich muss in Zusammenhang mit dem Fruchtgenuss zwischen der Zurechnung der Einkünfte und der Geltendmachung der Abschreibung des mit dem Fruchtgenuss belasteten Wirtschaftsguts unterschieden werden. Diese beiden Fragen müssen sich nicht zwingend decken. Die Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtnießer stellt geringere Anforderungen an die wirtschaftliche Position als die Möglichkeit der Geltendmachung der Abschreibung. Für die Zurechnung der Einkünfte zum Fruchtnießer ist das w...