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AVR 6, Dezember 2020, Seite 217

Rechtsnachfolge bei Umgründungen

Steuerrechtsschutz in der Praxis

Gebhard Furherr und Johannes Reiter

Werden Umgründungen vollzogen, stellt sich die Frage, wer der „richtige“ Bescheidadressat für vor der Umgründung gelegene Abgabenzeiträume ist. Ergeht ein Abgabenbescheid an den falschen Bescheidadressaten, ist dieser rechtswidrig oder gar nichtig. Eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen belegt, dass die Fehleranfälligkeit in diesem Bereich hoch und die Dunkelziffer der (zulasten der Abgabepflichtigen) nicht aufgegriffenen Fälle erheblich sein dürfte. Nachstehender Praxisfall soll mögliche Fehlerquellen und deren rechtliche Auswirkungen aufzeigen.

1. Der Fall

A und B sind zu jeweils 50 % an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH führt zwei branchenfremde Betriebe A und B. Zur Verselbständigung der Anteilsinhaber und der Betriebe spaltet die A-GmbH den Betrieb B zum rückwirkenden Stichtag nach Art VI UmgrStG entflechtend auf die neugegründete B-GmbH ab. Nach der Abspaltung ist A zu 100 % an der A-GmbH und B zu 100 % an der B-GmbH beteiligt. Im Spaltungsplan wird ua vereinbart, dass „der Betrieb B mit allen dazugehörenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, Aktiva und Passiva ...

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