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AVR 1, Februar 2022, Seite 5

Der Übergang zur neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Claus Staringer

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde in Österreich ein neues Steuerregime für Einkünfte aus Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum, Binance Coin, Tether und viele andere mehr) geschaffen. Erstmals wurden damit spezifische Regelungen für die Einkommensbesteuerung dieses kleinen, aber stark wachsenden Segments des Finanzmarkts erlassen. Mit dementsprechend großem Interesse wurde das Reformwerk im In- und Ausland verfolgt. Im Kern werden Einkünfte aus Kryptowährungen dabei in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingebunden. Diese Einkünfte sollen hinkünftig daher dem besonderen Einkommensteuersatz von 27,5 % unterliegen, dies unabhängig von steuerlichen Behaltefristen für Privatvermögen. Die Steuererhebung soll dabei grundsätzlich durch einen Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgen, wodurch Endbesteuerungswirkung eintritt. Im Schrifttum wurden bereits erste Beiträge zur Überblicksdarstellung des neuen Krypto-Steuerregimes vorgelegt. Einige der dort aufgeworfenen Fragen werden Krypto-Investoren wohl noch länger beschäftigen. In diesem Beitrag soll es aber um ein unmittelbar aktuelles Thema gehen, nämlich die Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften des neuen Rechts, dies mit...

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