Finanzstrafrecht 2022
1. Aufl. 2023
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S. 141. Einführung
Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde das System der Besteuerung von Einkünften aus „Kryptoassets“ grundlegend reformiert. Einkünfte aus Kryptowährungen und Kryptoassets wurden in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingebunden; diese Einkünfte unterliegen – unabhängig von einer Behaltefrist – dem Sondersteuersatzregime (27,5 %), der Kapitalertragsteuer und der Endbesteuerung.
Nach der Rechtslage vor dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurden Kryptowährungen im Privatvermögen im Wesentlichen nach Maßgabe von § 31 EStG erfasst; im Fall der Anschaffung und Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr waren/sind Gewinne als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften grundsätzlich zum Normaltarif steuerpflichtig; entsprechende Verluste konnten nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Außerhalb der Spekulationsfrist realisierte Einkünfte waren/sind nicht steuerbar.
Voraussetzung für die Anwendung von § 31 EStG war/ist die Wirtschaftsguteigenschaft des „digitalen assets“. Der BFH hat sich grundlegend mit der Wirtschaftsguteigenschaft von Kryptowährungen auseinandergesetzt. Dabei geht der BFH von einem weiten Begriffsverständnis eines Wirtschaftsgutes aus; dieser Begriff umfass...