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AVR 1, Februar 2021, Seite 12

Akte X – die geheimen Fälle des Bundesfinanzgerichts

Claus Staringer

Die Veröffentlichung von Entscheidungen der Gerichte ist ein hohes Gut des Rechtsstaates, weil sie Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Gerichtsbarkeit ist. Dies gilt auch für die Rechtsprechung des BFG. Allerdings bleiben Entscheidungen des BFG mitunter unveröffentlicht, was jüngst im Schrifttum kritisiert wurde. Diese Diskussion bietet Anlass, den Rechtsrahmen für die Veröffentlichung der Rechtsprechung des BFG näher zu untersuchen. Veranschaulicht wird die Thematik durch zwei aktuelle Beispiele aus der (Nicht-)Veröffentlichungspraxis des BFG.

1. Aktuelle Beispiele nicht veröffentlichter BFG-Entscheidungen

In letzter Zeit haben zwei von Höchstgerichten entschiedene Steuerfälle Aufsehen erregt, in denen die vom Steuerpflichtigen angefochtene Entscheidung des BFG nicht veröffentlicht worden war.

1.1. Der Fall Grasser

Im – vom Steuerpflichtigen selbst geouteten – Fall Grasser hat der VfGH eine mündlich verkündete Entscheidung des BFG wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot aufgehoben. Kern des Problems war dort, dass vom BFG über die gemäß § 277 Abs 4 BAO mündlich verkündete BFG-Entscheidung eine bloß rudimentäre Niederschrift verfasst worden war, au...

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