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ZWF 2, März 2021, Seite 74

Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige in der begleitenden Kontrolle

René Wind

Die begleitende Kontrolle ist von Vertrauen, Transparenz, Offenheit und Steuerehrlichkeit geprägt. Dies schlägt sich auch in den Bestimmungen der begleitenden Kontrolle (§§ 153a ff BAO) nieder. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Steuerpflichtige im Vorfeld der oder in der begleitenden Kontrolle ein strafrechtlich relevantes Verhalten setzen. Aus diesem Grund analysiert dieser Beitrag die Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige im Kontext der begleitenden Kontrolle.

1. Selbstanzeige und begleitende Kontrolle

Die begleitende Kontrolle ist ein neues Verfahrensinstrument, das im Unterschied zur herkömmlichen, auf Befehl und Zwang basierenden Außenprüfung stärker von Transparenz, Kooperation, Vertrauen und Steuerehrlichkeit geprägt ist. Die Umsetzung der begleitenden Kontrolle erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018); § 153a ff BAO sind hierbei von diesen geänderten Grundprinzipien geprägt. Demnach müssen Steuerpflichtige bestimmte Teilnahmekriterien erfüllen. Hierzu zählt ua, dass über die Steuerpflichtigen nach Maßgabe von § 153b Abs 4 Z 2 BAO weder eine Finanzstrafe noch eine Verbandsgeldbuße verhängt wurde und sich die Steuerpflichtigen iSd § 153c Abs 4 BAO allgemein als steuerlich zuverlässig erweisen. Diese Kriterien gelt...

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