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ZWF 5, September 2019, Seite 174

Aktive Korruption als Untreue?

Aktuelle Fragen zu den Korruptionstatbeständen und zur Untreue im Lichte der jüngsten Rechtsprechung

Elias Schönborn

Die Entscheidung des , die in der Literatur bereits als „richtungsweisend“ bzw „höchst instruktiv“ bezeichnet wurde, enthält wichtige Klarstellungen sowohl zum Korruptionsstrafrecht als auch zum Untreuetatbestand. Demnach begründet aktive Korruption durch einen Machthaber – auch wenn sie nach anderen Bestimmungen strafrechtlich relevant ist – für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch iSd Untreuetatbestands. Darüber hinaus tätigt der OGH in diesem Judikat zahlreiche weitere Ausführungen zum Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht, die einer näheren Analyse bedürfen. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Kernaussagen der Entscheidung und überprüft sie auf ihre Treffgenauigkeit.

1. Sachverhalt und Entscheidung

Der Entscheidung 17 Os 8/18g liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Mehrere Manager eines Energiekonzerns (BEWAG) und Lobbyisten sollen Personen iZm der geplanten Errichtung eines Windparks in Ungarn bestochen haben, um die Verwirklichung des Projekts zu ermöglichen oder zumindest zu beschleunigen. Der OGH hob die erstinstanzliche Entscheidung des LG Eisenstadt mit Verurteilungen wegen Untreue nach § 153 StGB, Bestechung nach § 307 StGB sowie Ge...

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