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Zur Zulässigkeit der Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen durch den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Ganz aktuell wurde vom OLG Wien die weit über den Einzelfall hinausreichende Frage beantwortet, ob der Beschuldigte jederzeit – ohne vorab ausdrücklich seitens der ermittelnden Behörden aufgefordert worden zu sein – schriftliche Stellungnahmen erstatten darf, die in weiterer Folge zum Ermittlungsakt zu nehmen und dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen sind. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren ist die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen eine weitverbreitete Praxis. Es verwundert daher auch nicht, dass die in Rede stehende Rechtsfrage in einem bei der WKStA anhängigen Verfahren ihren Ausgang genommen hat und im Übrigen auch sogleich mediale Beachtung fand.
1. Sachverhalt
Als Ausgangspunkt der nachstehenden Erörterung soll der dem OLG Wien für seine Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt kurz zusammengefasst werden: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt aufgrund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen § 153 StGB. Am wird der Beschuldigte (im Beisein seines Verteidigers) einvernommen. Der Beschuldigte äußerte sich in der Vernehmung lediglich kursorisch zu einigen allgemeinen Themenbereichen und erklärte, dass er sich ergänzend auf eine noch in Arbei...