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Zusammentreffen vorsätzlicher und grob fahrlässiger Abgabenverkürzung
Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags
Die aktuell überarbeitete, wesentlich erweiterte 4. Auflage des von Leitner/Brandl/Kert herausgegebenen Standardwerks „Handbuch Finanzstrafrecht“ ist soeben im Linde Verlag erschienen. Das Werk zeichnet sich durch besonderen Praxisbezug aus. Komplexe Fragestellungen werden vielfach anhand von Praxisfällen erläutert. Derartige Fallbeispiele mit hoher Praxisrelevanz werden nunmehr in der ZWF fortlaufend gelöst und erläutert.
Die nachfolgenden Fälle beschäftigen sich mit der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags, wenn vorsätzliche, grob fahrlässige und unverschuldete Teilhandlungen beim selben Finanzvergehen zusammentreffen.
1. Vorsätzliche und grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer
Fall: Der abgabepflichtige Unternehmer X hat für das Jahr 2016 eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung eingereicht und insgesamt eine Umsatzsteuerverkürzung iHv 250.000 € bewirkt. Die Umsatzsteuerjahreserklärung enthielt folgende drei Unrichtigkeiten:
Es wurden Schwarzumsätze erzielt und vorsätzlich nicht der Umsatzsteuer unterworfen: Umsatzsteuerverkürzung iHv 120.000 €.
Es wurde grob fahrlässig für den Pkw A ein Vorsteuerabzug iHv 30.000 € vorgenommen.
Aufgrund einer vertretbaren, a...