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SWK 31, 10. November 2020, Seite 1485

Zusammentreffen von Vorsatz und Fahrlässigkeit innerhalb einer Abgabenerklärung

Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags

Christopher Kahl

Der folgende Beitrag widmet sich der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags beim Zusammentreffen von vorsätzlich und grob fahrlässig erklärten Unrichtigkeiten innerhalb einer einzigen Abgabenerklärung.

1. Ausgangslage

In der Praxis treten häufig Konstellationen auf, in denen durch den Abgabepflichtigen sowohl vorsätzlich als auch grob fahrlässig Unrichtigkeiten in dieselbe Abgabenerklärung aufgenommen und damit Verkürzungsbeträge mit unterschiedlicher subjektiver Tatseite herbeigeführt werden. Der folgende Ausgangsfall soll die in Rede stehende Konstellation näher veranschaulichen:

Ausgangsfall

Der Abgabepflichtige A reicht eine unrichtige Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 ein. Zum einen verschweigt er darin die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abgabenverkürzung: 50.000 Euro). Zum anderen macht er aufgrund eines schweren, grob fahrlässig verursachten Berechnungsfehlers Aufwendungen in unrichtiger Höhe steuermindernd geltend (Abgabenverkürzung: 450.000 Euro).

Aus finanzstrafrechtlicher Sicht ist in derartigen Fällen strittig, welche Finanzvergehen der Abgabepflichtige durch das Einreichen der unrichtigen Abgabenerklärung verwirklicht und wie genau sich dabei der strafbe...

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