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ZWF 3, Mai 2021, Seite 112

Kontenregister als Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ausweitung der Amtshilfe zwischen den Behörden und innerhalb der EU

Rainer Brandl

Die Möglichkeit, bei (finanz)strafrechtlichen Ermittlungen die Konten einer Person anhand eines zentralen Kontenregisters ausfindig zu machen und im Abgabenverfahren Einschau in Konten zu nehmen, wurde in der Literatur als Meilenstein bezeichnet. Ein zentraler Zugriff auf Kontoinformationen wird auch für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als wesentlich angesehen. Die 5. Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten daher zur Einrichtung zentraler Register oder Datenabrufsysteme, die einen zeitnahen Zugang zu Informationen über die Identität der Inhaber von Bank- und Zahlungskonten und von Schließfächern sowie über die Identität der bevollmächtigten Inhaber und der wirtschaftlichen Eigentümer ermöglichen. Zudem ist es zu einer Ausweitung der Amtshilfe gekommen.

1. Einführung des Kontenregisters in Österreich

Das mit dem sogenannten Bankenpaket im Jahr 2015 eingeführte Kontenregister verfolgt das Ziel, im abgabenrechtlichen Verfahren zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung einfach und schnell Kontoinformationen erlangen zu können. Dadurch sollten zB Schwarzgeldumsätze leichter und zeitnah entdeckbar sein. Mit der Einrichtung eines zentral...

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