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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 63

Anmerkung

1) Zur Rekursfrist siehe § 123 Abs 1.

2) Siehe Anmerkung 1 zu § 61.

Rechtsprechung

1. Daraus, dass dem Antrag die Voraussetzungen des § 61 GBG fehlen (keine wenigstens gleichzeitig mit dem Antrag auf Streitanmerkung eingebrachte Löschungsklage), ist nicht zwingend abzuleiten, dass der Antrag auf § 63 GBG gestützt werde. Hiezu hätte vielmehr ausdrücklich oder doch durch den Hinweis auf diese Bestimmung erklärt werden müssen, die Einverleibung auch gegen dritte Personen bestreiten zu wollen (vgl ZBl 1933/175; Links, Band X Nr 3674, Bartsch, GBG7 524 FN 13; Feil, Österreichisches Grundbuchsrecht 259). (RIS-Justiz RS0060603)

2. Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser.

Beisatz: Sowohl die positive als auch die negative Seite des Publizitätsgrundsatzes gilt nicht beim unentgeltlichen Erwerb. (T1) (RIS-Justiz RS0060795)

3. Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechte kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben wer...

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