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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 57

Anmerkung

1) Wurde eine Ranganmerkung ausgenützt, so kann der nunmehrige Eigentümer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechtskraft des bewilligenden Beschlusses über die Einverleibung des Eigentumsrechts im Rang der Rangordnung um die Löschung aller oder einzelner Zwischeneintragungen ansuchen, die nach der Ranganmerkung erfolgt sind. Diese Löschung kann aber auch zugleich mit dem Eintragungsgesuch beantragt werden (vgl E 1 – RIS-Justiz RS0060998; siehe aber auch gegenteilige E 3). Auch der bloß vorgemerkte Eigentümer muss die Löschung nachfolgender Pfandrechte binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Vormerkungsbeschlusses – und nicht erst ab der Rechtfertigung – beantragen.

Es können aber nur jene Zwischeneintragungen über Antrag gelöscht werden, welche eine Beeinträchtigung der dinglichen Rechte des Erwerbers bedeuten würden (also eine neue Verfügung oder Belastung enthalten), nicht aber solche, die sich auf ein Recht beziehen, das der Anmerkung im Rang vorausgeht – das heißt, der Erwerber muss sich auch jene Zwischeneintragungen gefallen lassen, die ohne seine Zustimmung hätten erwirkt werden können, wenn er schon im Zeitpunkt der Anmerkung einverleibt gewesen wäre.

Zur Entsch...

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