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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 36

Anmerkung

1) Vor Vorliegen eines (rechtskräftigen) Exekutionstitels kommt allenfalls eine Sicherstellungsexekution in Betracht (durch Vormerkung eines Pfandrechts).

Rechtsprechung

1. Die Erklärung der Parteien über den Bestand einer gültigen zu sichernden Forderung ist als hinreichender Nachweis der Forderung iSd § 36 GBG, der insoweit auch für Einverleibungen Anwendung findet, vom Grundbuchsgericht grundsätzlich ohne weitere Prüfung anzunehmen. (RIS-Justiz RS0060703)

2. Auch aus der Bestimmung des § 36 GBG, es müssten sowohl die Forderung als auch der Rechtsgrund zum Pfandrecht bescheinigt sein, kann nicht abgeleitet werden, dass die Einverleibung des Pfandrechts erst möglich ist, wenn die zu sichernde Forderung schon entstanden ist, sondern hier kann es letztlich nur darum gehen, dass die zu sichernde Forderung nach Schuldner, Gläubiger und Schuldgrund und mit Einschränkungen bei der Höchstbetragshypothek auch der Höhe nach bestimmt sein muss. (RIS-Justiz RS0011291)

3. Zur Einverleibung des Pfandrechts ist der Nachweis einer gültigen Forderung und eines gültigen Rechtsgrunds zum Pfandrecht erforderlich.

Beisatz: § 26 Abs 2 GBG verlangt nur den urkundlichen Nachweis eines gültigen Rechtsgrunds für das einzuverl...

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