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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 19

Anmerkung

1) Das Gesetz ermöglicht die Einverleibung und Vormerkung des Bestandrechts.

Das Bestandrecht ist das Recht, eine unverbrauchbare Sache auf gewisse Zeit gegen Entgelt gebrauchen zu dürfen.

Wesentliche Voraussetzung für die Verbücherung eines Bestandrechts ist aber, dass es sich dabei um ein Vertragsverhältnis auf bestimmte Dauer handelt. Die Einverleibung eines auf unbestimmte Zeit eingeräumten Bestandrechts ist idR unzulässig (siehe aber ). Verträge auf unbestimmte Zeit, bei denen von dem Bestandgeber oder von beiden Seiten ein Kündigungsverzicht abgegeben wurde, werden für die Dauer dieses beiderseitigen Kündigungsverzichts wie befristete Verträge behandelt und können daher für diesen Zeitraum mit den gleichen Rechtsfolgen in das Grundbuch eingetragen werden.

Obwohl ein Bestandrecht durch die Verbücherung grundsätzlich nicht zu einem dinglichen Recht wird, wird bisweilen auf die Ähnlichkeit zu einer persönlichen Dienstbarkeit hingewiesen.

Ein Bestandrecht erlischt nicht nach dem Tod des Bestandnehmers.

Die Folgen der Eintragung eines Bestandrechts äußern sich ua darin, dass ein neuer Eigentümer der Liegenschaft das Bestandrecht auf die Dauer des...

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