GBG I Grundbuchsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 4 Hilfsverzeichnisse und Mappe
Anmerkung
1) Siehe auch Anmerkung 1 zu § 3 AllgGAG (Anhang 1).
Rechtsprechung
1. Mittels Katastermappe der Vermessungsbehörden wird kein Beweis über die Richtigkeit der eingezeichneten Grenzen geschaffen. Erst eine Erfassung des Grundstücks im Grenzkataster bewirkt einen umfassenden Vertrauensschutz. ( = bbl 2014/34, 32)