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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 23

Anmerkung

1) Gegenstandslos durch § 18c GUG (Anhang 3).

Rechtsprechung

1. Was die Einheit der Einlage betrifft, so ist zu beachten, dass gemäß § 23 LiegTeilG die Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers von einer Einlage und deren Zuschreibung zu einer anderen oder die Eröffnung einer neuen Einlage für sie mit einem einzigen Gesuch anzusuchen ist. Im Hinblick auf diese Bestimmung ist bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Kumulierung mit weiteren Anträgen iSd § 86 GBG außer Acht zu lassen, dass die Abschreibung und Zuschreibung zwei verschiedene Einlagen betrifft; es mag daher zulässig sein, die Abschreibung von einer Einlage, die Eröffnung einer neuen Einlage, die Einverleibung des Eigentumsrechts und die Einverleibung des Pfandrechts ob dieser neuen Einlage zu begehren.

Beisatz: Ob sich die Grundlage dieser Rechte in einer oder mehreren Urkunden findet, ist bedeutungslos. (T2)

Auch die Tatsache, dass der Grundbuchsantrag sich auf mehrere Haupturkunden stützt und gleichzeitig die Eintragung mehrerer Rechte in mehreren Grundbuchseinlagen begehrt wird, macht eine Kumulierung noch nicht unzulässig, sofern der Gesetzeszweck der Erledigungsvereinfachung und Fehlervermeidung ...

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