GBG I Grundbuchsgesetz
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 11
Rechtsprechung
1. Durch § 11 LiegTeilG, welcher hinsichtlich der Voraussetzungen für die Unwirksamerklärung eines Einspruchs ua darauf abstellt, dass „die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde nach den Bestimmungen des § 1374 ABGB nicht gefährdet erscheint“, wird die dem materiellen Recht angehörige Bestimmung des § 364c ABGB nicht berührt (RIS-Justiz RS0018220)