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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 126

Rechtsprechung

1. Der Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des OGH keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Seit der Beschlussfassung durch das Rekursgericht hat der OGH bereits in mehreren Entscheidungen über das gegenständliche Rechtsproblem entschieden.

Beisatz: Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Einbringung des Rechtsmittels tatsächlich aufgeworfene erhebliche Rechtsfrage fällt somit weg, wenn die bedeutsame Rechtsfrage durch eine andere Entscheidung des OGH bereits vorher geklärt wurde. (T5) (RIS-Justiz RS0112921)

2. Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des OGH gegeben sein. Es kommt also auf den Stand der Rechtsprechung im Zeitpunkt der Entscheidung durch den OGH als maßgeblich an. (RIS-Justiz RS0112769 [T4])

3. Das Rechtsmittelverfahren in Grundbuchssachen ist einseitig. (RIS-Justiz RS0116902)

4. Der Revisionsrekurs ist zwingend im ERV einzubringen.

Hier wurde den Antragstellern zunächst ein Verbesserungsauftrag erteilt, der sic...

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