GBG I Grundbuchsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 121
Rechtsprechung
1. Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels bei Auslandszustellung
Ein internationaler Rückschein ist eine „Bestätigung über die erfolgte Zustellung“ iSd Zustellgesetzes. Dem Rechtsmittelwerber steht es jedoch frei, das Gegenteil – die Unwirksamkeit der Zustellung – zu beweisen. ( = NZ 2014/11)