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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 9

Anmerkung

1) Überdies können die Vorrangseinräumung und das Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB, JGS 1811/946, einverleibt und vorgemerkt werden.

Rechtsprechung

I.

Entscheidungen zu § 9 (Eigentumsrecht) (E 1–E 3)

II.

Entscheidungen zu § 9 (Dienstbarkeit) (E 4–E 6)

III.

Entscheidung zu § 9 (Reallast) (E 7)

IV.

Entscheidung zu § 9 (Baurecht) (E8)

V.

Entscheidungen zu § 9 (Vorkaufsrecht) (E 9–E 18)

VI.

Entscheidungen zu § 9 (Bestandrecht) (E 19–E 30)

VII.

Entscheidungen zu § 9 (Belastungs- und Veräußerungsverbot) (E 31–E 34)

I. Entscheidungen zu § 9 (Eigentumsrecht)

1. Nach § 1234 ABGB erzeugt die Todfallsgemeinschaft, solange beide Parteien am Leben sind, keine wirkliche Gemeinschaft, sondern zunächst überhaupt keine (dinglich-)rechtliche Wirkung.

§ 9 GBG spricht nicht unbedingt dagegen, in anderen Gesetzen zugelassene Einverleibungen zu bewilligen.

Der Eintrag nach § 1236 ABGB ist demnach dem nach § 364c ABGB vergleichbar.

§ 1236 ABGB schafft durch Verbücherung ein sofort wirksames Recht in Form eines Belastungs- und Veräußerungsverbots hinsichtlich der vom Anwartschaftsrecht im Todesfall betroffenen Hälfte der Liegenschaft. Dabei wird ein sofort wirksames und nicht ein bedingtes Recht verbüchert. ( = NZ 2011/71)

2. Die Verbücherung von ...

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