StVfG | Sterbeverfügungsgesetz
1. Aufl. 2022
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§ 1 Anwendungsbereich, Zweck
Erläuterungen
Diese Bestimmung regelt Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes. Die Sterbeverfügung ist der einzige Weg, mit dem man in Zukunft in Österreich legal an ein letales Präparat gelangt. Außerdem kann sie auch errichtet werden, um den Angehörigen oder Pflegekräften in anderen Situationen Sicherheit vor einer allfälligen Strafverfolgung nach dem vorgeschlagenen § 78 Abs. 2 StGB zu bieten.
Der vorgeschlagene Absatz 2 verfolgt das Regelungsziel, dass Sterbeverfügungen nur von sterbewilligen Personen wirksam errichtet werden können, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder die österreichische Staatsangehörigkeit haben. Damit soll verhindert werden, dass Personen mit fremder Staatsangehörigkeit nur zur Inanspruchnahme der Regelungen über den assistierten Suizid nach Österreich reisen.
Zu diesem Zweck soll nach der vorgeschlagenen Bestimmung das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich bzw. die österreichische Staatsangehörigkeit die grundlegende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Sterbeverfügung in Österreich sein.
Dabei wird auch dem im internationalen Privatrecht in der jüngeren Vergangenheit bei der Regelung von Rechtsverhältniss...