Dokalik (Hrsg)

StVfG | Sterbeverfügungsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4595-7

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Dokalik (Hrsg) - StVfG | Sterbeverfügungsgesetz

§ 7 Aufklärung

Caroline Mokrejs-Weinhappel

Erläuterungen

Eine umfassende Information über Alternativen und Hilfsangebote ist Voraussetzung für eine selbstbestimmte und freie Entscheidungsfindung der sterbewilligen Person; nur wenn der sterbewilligen Person alle erheblichen Gesichtspunkte, Handlungsalternativen und ihre Folgen bekannt sind, kann von einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage ausgegangen werden.

Der vorgeschlagene § 7 bestimmt den Umfang der Aufklärung (Abs. 2) und den Inhalt der nach dem Aufklärungsgespräch auszustellenden Bestätigung (Abs. 1 und Abs. 3).

§ 7 Abs. 1 ordnet zunächst an, dass der Errichtung einer Sterbeverfügung eine Aufklärung durch zwei ärztliche Personen, von denen eine eine palliativmedizinische Qualifikation aufzuweisen hat, vorangehen muss. Diese müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und ihr Entschluss den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht. Ist für die aufklärenden ärztlichen Personen erkennbar, dass die in § 6 Abs. 2 normierten Anforderungen an den Entschluss der sterbewilligen Person nicht vorliegen (etwa bei Beeinflussung durch Dritte), so dürfen sie die Bestätigung nicht ausstellen.

Diese Regelung schließt die B...

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