StVfG | Sterbeverfügungsgesetz
1. Aufl. 2022
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§ 14 Inkrafttreten
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Das StVfG ist gleichzeitig mit der Neuregelung der Strafbarkeit in § 78 StGB am in Kraft getreten. Theoretisch wäre eine erstmalige Errichtung bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten möglich gewesen, wenn eine ärztliche Aufklärung bereits vor dem stattgefunden hätte, die den Anforderungen des § 7 genügt. Das dürfte aber in der Praxis nicht der Fall gewesen sein. Die ersten Sterbeverfügungen werden daher vermutlich erst im Laufe des Jahres 2022 errichtet werden. Zur Anwendung der Rechtslage auf Fälle, die vor dem stattgefunden haben, siehe § 78 StGB Rz 21.