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Dokalik (Hrsg)

StVfG | Sterbeverfügungsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4595-7

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Dokalik (Hrsg) - StVfG | Sterbeverfügungsgesetz

§ 9 Dokumentation und Sterbeverfügungsregister

Nadja Adamowitsch/Dietmar Dokalik

Erläuterungen

§ 9 Abs. 1 legt fest, dass die für die Aufbewahrung verantwortliche Person eine Abschrift der Sterbeverfügung aufbewahrt. Das ist notwendig, damit sich bei Zweifeln über die Echtheit einer Sterbeverfügung eine Hilfe leistende Person mit Ermächtigung der sterbewilligen Person bei der für die Aufbewahrung verantwortlichen Person vergewissern kann, ob die ihr vorgewiesene Sterbeverfügung echt ist. Auch sollen Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlichen Ermittlungen die Möglichkeit haben zu erheben, ob eine Sterbeverfügung errichtet wurde.

Insbesondere aus diesem Grund wird die Aufbewahrung einer Abschrift der Sterbeverfügung angeordnet: Die Errichtung einer Sterbeverfügung kann nämlich unter Umständen weit zurückliegen, bis ein Anlass für strafrechtliche Ermittlungen besteht. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine sterbewillige Person das Präparat zwar innerhalb der Jahresfrist nach Errichtung der Sterbeverfügung abholt, jedoch einige Zeit verstreichen lässt, bis sie es einnimmt. Wenn die sterbewillige Person aber die Sterbeverfügung widerruft und auch ihr Original vernichtet, damit sie nicht mehr gegen Vorlage ein Präparat be...

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