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ZWF 5, Oktober 2018, Seite 236

Zum Teilnahmerecht des Beschuldigten an Besprechungen der Staatsanwaltschaft mit dem (gerichtlich geführten) Sachverständigen im Ermittlungsverfahren

Zugleich eine Besprechung von , 17 Os 13/18t, 17 Os 14/18i

Norbert Wess und Katharina Dangl

Durch die Neuregelung des Sachverständigenbeweises sollte das zuletzt massiv kritisierte Ungleichgewicht zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten ausgeglichen werden. Doch auch nach dem StPRÄG 2014 ergeben sich rund um den Sachverständigenbeweis eine Reihe von Fragen, mit denen sich die Praxis – und zuletzt auch der OGH (, 17 Os 13/18t, 17 Os 14/18i) – auseinanderzusetzen hat.

1. Gerichtliche Führung des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren

Kaum ein anderes strafprozessuales Thema war in den letzten Jahren derart in Diskussion wie der Sachverständigenbeweis, insb die Stellung und Position des Sachverständigen. Auslöser für diese Diskussion war die „große“, am in Kraft getretene StPO-Reform, die dazu geführt hat, dass der Sachverständige im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft bestellt, geführt und angeleitet wird. Im Fall der Anklageerhebung „mutierte“ ein solcher Sachverständiger regelmäßig zum gerichtlich bestellten Sachverständigen und hatte sodann sein – im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten – als (nunmehr) Gerichtssachverständiger kritisch zu hinterfragen. Letztendlich hat der VfGH mit Erkenntnis vom die (damalige)...

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