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Mock/Zoppel (Hrsg)

ReO I Restrukturierungsordnung

Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4529-2

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Dokumentvorschau
Mock/Zoppel (Hrsg) - ReO I Restrukturierungsordnung

§ 13 Enthebung des Restrukturierungsbeauftragten

Lukas Lobnik

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Enthebung
A.
Enthebung auf Antrag
1
B.
Amtswegige Enthebung
2
C.
Wichtiger Grund
35
II.
Verfahren
69

I. Enthebung

A. Enthebung auf Antrag

1

Eine Enthebung des Restrukturierungsbeauftragten kann auf Antrag erfolgen. Nach dem Wortlaut von § 11 ist der Restrukturierungsbeauftragte selbst zur Antragstellung berechtigt und kann sein Amt damit zurücklegen. Zur Stellung eines Enthebungsantrags sind auch der Schuldner und die Gläubiger berechtigt. Handelt es sich dabei um eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, kann das Antragsrecht nur vom vertretungsberechtigten Organ ausgeübt werden. Die Antragstellung durch den Schuldner oder einen Gläubiger ist jedoch nur möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (siehe Rz 3). Das Antragsrecht ist nicht befristet.

B. Amtswegige Enthebung

2

Neben der Einleitung eines Enthebungsverfahrens über einen entsprechenden Antrag kommt auch die amtswegige Einleitung eines derartigen Verfahrens in Betracht, wenn...

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