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ZWF 1, Jänner 2019, Seite 30

Wiedergutmachung durch Selbstanzeige: Kriminalpolitische und verfassungsrechtliche Aspekte

Jennifer Capelare und Günther Schaunig

Finanzvergehen sind keine Kavaliersdelikte: Es sind – besonders bei Vorsatz – hochgradig sozialschädliche Vermögensdelikte begangen an der Solidargemeinschaft aller Steuerzahler und am gesamten Staatsvolk. Mit dem – im europäischen Vergleich liberalen – Rechtsinstitut der Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) gewährt der Gesetzgeber dem Finanzstraftäter die Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. In seinem Erkenntnis vom , E 2751/2018, hat der VfGH erstmals grundlegende Aussagen zur Selbstanzeige getroffen. Dieser Beitrag untersucht die kriminalpolitische Wertigkeit der Selbstanzeige und schließt mit einer Würdigung des Erkenntnisses.

1. Kriminalpolitische Wertigkeit der Selbstanzeige

1.1. Allgemeines und Rechtsgüterschutz

Die bei vorsätzlichen Finanzvergehen – im Vergleich zu dem am Einzelnen verübten Vermögensdelikt gesteigerte – sozialwidrige Gesinnung kommt in der besonderen Gleichgültigkeit gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit zum Ausdruck. Der moderne westliche Wohlfahrtsstaat finanziert sich vorwiegend durch Abgaben. Eine schlechte Steuermoral gefährdet diesen Wohlfahrtsstaat. Der wesentliche Unterschied zur Verletzung von Vermögen als Individualrechtsgut ist offenkundig: In einem an ein...

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