LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2..1 Marktanpassung im Verfahrensablauf
Abbildung 14: Verkürzung der Restnutzungsdauer (eigene Darstellung)
Abbildung 15: Verkürzung der Restnutzungsdauer (eigene Darstellung)
S. 193Zur gesicherten Beurteilung der jeweils vorzunehmenden Angleichungszu- bzw. -abschläge müssen zunächst Informationen über die besonderen Verhältnisse auf dem Grundstücksteilmarkt vorliegen. Die Vergleichsgrundstücke müssen nach Lage, Grundstücksgröße, Nutzungsart und Bauweise in etwa vergleichbar sein. Nur selten wird ein Gutachter über eine ausreichende Zahl solcher Vergleichspreise verfügen (vgl Rössler/Langner, 468).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lage | Sachwert | Kaufpreis | Differenz in % |
W-Straße | EUR 200.000 | EUR 250.000 | + 25 |
X-Straße | EUR 107.000 | EUR 150.000 | + 40 |
Y-Straße | EUR 240.000 | EUR 295.000 | + 23 |
Z-Straße | EUR 150.000 | EUR 208.000 | + 39 |
Arithmetisches Mittel:
= 31,75 % (gerundet 30 % )
Bei einem ermittelten Sachwert einer bewertungsgegenständlichen Liegenschaft in der Höhe von EUR 175.000 und einem Angleichungszuschlag an die Marktlage von 30 % (EUR 52.000) würde sich ein Verkehrswert von EUR 227.000 ergeben.
Dieses einfache Angleichungsverfahren sollte allerdings nicht überbewertet werden. Es kann nur für einen ausgeglichene...