LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.6 Wertminderung infolge verlorenen Bauaufwandes
Der Teil der Baukosten, der bei einem Verkauf vom Markt nicht abgegolten wird, weil das Gebäude den zeitgemäßen Vorstellungen, zB durch unwirtschaftlichen Aufbau (Grundrissgestaltung, übergroße Raumhöhe, luxuriöse und extrem moderne Bauausführung, aufwendige Extraausstattung) nicht voll entspricht oder eine starke Zweckgebundenheit (insbesondere bei Industriebauten) aufweist, ist als wirtschaftliche Wertminderung nach Erfahrungswerten zu bestimmen (Ö‑Norm B 1802 Punkt 5.4.3.4). Auch kann ein unorganischer Aufbau der Gebäude, zB bei Betriebsobjekten, wenn durch eine laufende Expansion die Zubauten Produktionsabläufe behindern und hinkünftige Erweiterungen erschweren, die Wertigkeit beeinflussen.