LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.5.3.1 Lineare Wertminderung
Diese „gleichmäßige Wertminderung“ kommt im Allgemeinen bei Gebäuden mit aufwändiger Innenausstattung, Einfamilienhäusern, Fabrik- und WerkstättengebäudenS. 186 sowie Gebäuden, die unzureichend instand gehalten wurden, zur Anwendung.
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Minderung in % | Alter des Gebäudes | × 100 |
gewöhnliche Nutzungsdauer |
Abbildung 8: Lineare Wertminderung (eigene Darstellung)