LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.5.2 Wirtschaftliche Lebensdauer
Die wirtschaftliche Lebensdauer ist jener Zeitraum, in dem ein Gebäude entsprechend seiner Zweckbestimmung im Allgemeinen wirtschaftlich nutzbar ist.
Zu berücksichtigen sind unter anderem:
technische und wirtschaftliche Entwicklung von Branchen (Kinos, Supermärkte)
den modernen Bedürfnissen nicht entsprechende zeitgemäße Gestaltung (Büros vor zehn Jahren und heute)
Die Relevanz der Faktoren, von denen die wirtschaftliche Lebensdauer abhängig ist, kann sich im Zeitverlauf ändern. Bei Gebäuden, die der Wohnnutzung dienen, betrifft dies beispielsweise die Grundrissgestaltung, die Wärmedämmung oder die Wohnungsausstattung (vgl Funk/Koessler/Stocker in Bienert/Funk, 287).