LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.5.1 Technische Lebensdauer
Die technische Lebensdauer wird von der Qualität der Baumaterialien und die laufenden Instandhaltung bestimmt, wobei die Gesamtlebensdauer von der Haltbarkeitsgrenze der tragbaren Bauteile abhängt.
Während tragende Bauteile häufig eine technische Lebensdauer von über 200 Jahren haben, müssen andere Bauteile und Ausbauelemente öfter getauscht werden. Die Verlängerung der technischen Lebensdauer ist durch bautechnische Maßnahmen möglich, was Auswirkungen auf die laufenden Instandhaltungskosten hat (vgl Funk/Koessler/Stocker in Bienert/Funk, 287).