LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.3 Bauzeitwert
Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei der Ermittlung ist von den fiktiven Herstellungskosten (Ö-NORM B 1802 Punkt 5.4.3.1: Die Herstellungskosten ergeben sich aus den Bauwerkskosten und den anteiligen Honoraren und Nebenkosten) entweder als Bezugsgröße pro m² oder pro m³ auszugehen. In diesen müssen die Baunebenkosten wie zB Honorare des Architekten, Statikers, Haustechnikers, berücksichtigt werden. Von dem fiktiven Herstellungswert sind unter Umständen folgende Wertminderungen in Ansatz zu bringen:
Wertminderung infolge Mängel, Schäden oder rückgestauten Reparaturbedarfs
Wertminderung infolge Alters
Wertminderung infolge verlorenen Bauaufwandes
S. 181
Abbildung 3: Ermittlung Bauwert (ÖNORM B 1802)