LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.2.2 S. 179Bodenwert
Der Bodenwert wird mittels Vergleichswertverfahren ermittelt. Als Ausgangsbasis kann entweder ein „Preis/m² Grundfläche“ oder ein „Grundkostenanteil/m² zu schaffende Nutzfläche“ (als Vergleichsbasis) herangezogen werden. Die Wahl der Ausgangsbasis wird sich nach der Art des Objektes richten: bei Grundstücken, die eine Einfamilienhausbebauung bzw Industriebebauung erfahren, werden die Grundpreise auf die Grundflächen bezogen; hingegen wird bei Eigentumswohnungen sowie bei Objekten, bei denen die Ertragserzielung im Vordergrund steht, der Boden auf die zu schaffende/vorhandene Nutzfläche bezogen. Wichtige wertbeeinflussende Faktoren sind insbesondere:
Lage
Größe
Widmung
Bebaubarkeit
Grundstückskonfiguration
Aufschließung
Boden- und Untergrundverhältnisse
Rechte und Lasten
Kontamination etc.
In der Regel ist die Wertigkeit eines unbebauten Grundstückes höher als die von einem bebauten (Ausnahme: die nachhaltig nutzbare tatsächliche Bebauung ist größer als die mögliche gemäß Widmung zum Stichtag). Die Wertminderung des bebauten Grundstückes wird in der Literatur als Bebauungsabschlag bezeichnet und bemisst sich nach:
dem Ausnutzungsgrad des Grundstücks
der Individualität der Pla...