Kothbauer/Reithofer

LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2037-4

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LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz (1. Auflage)

2.1.2.2 S. 179Bodenwert

Der Bodenwert wird mittels Vergleichswertverfahren ermittelt. Als Ausgangsbasis kann entweder ein „Preis/m² Grundfläche“ oder ein „Grundkostenanteil/m² zu schaffende Nutzfläche“ (als Vergleichsbasis) herangezogen werden. Die Wahl der Ausgangsbasis wird sich nach der Art des Objektes richten: bei Grundstücken, die eine Einfamilienhausbebauung bzw Industriebebauung erfahren, werden die Grundpreise auf die Grundflächen bezogen; hingegen wird bei Eigentumswohnungen sowie bei Objekten, bei denen die Ertragserzielung im Vordergrund steht, der Boden auf die zu schaffende/vorhandene Nutzfläche bezogen. Wichtige wertbeeinflussende Faktoren sind insbesondere:

  • Lage

  • Größe

  • Widmung

  • Bebaubarkeit

  • Grundstückskonfiguration

  • Aufschließung

  • Boden- und Untergrundverhältnisse

  • Rechte und Lasten

  • Kontamination etc.

In der Regel ist die Wertigkeit eines unbebauten Grundstückes höher als die von einem bebauten (Ausnahme: die nachhaltig nutzbare tatsächliche Bebauung ist größer als die mögliche gemäß Widmung zum Stichtag). Die Wertminderung des bebauten Grundstückes wird in der Literatur als Bebauungsabschlag bezeichnet und bemisst sich nach:

  • dem Ausnutzungsgrad des Grundstücks

  • der Individualität der Pla...

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