LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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2.1.1 Vorbemerkung
Das Sachwertverfahren dient in erster Linie zur Ermittlung des Wertes bebauter Liegenschaften, wenn deren Eigennutzung im Vordergrund steht und die Beschaffungskosten für die Liegenschaft einschließlich der darauf befindlichen baulichen Anlagen für die in Betracht kommenden Kaufinteressenten von vorrangiger Bedeutung sind (Ö-NORM B 1802 Punkt 5.4.1).
Das Sachwertverfahren orientiert sich am Wert der Substanz einer Immobilie, somit am Wert des Bodens und dem Zeitwert der darauf befindlichen Baulichkeit sowie des Zubehörs.