LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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1.1.2.4 Zeitliche Nähe
Nach herrschender Meinung ist die zeitliche Nähe auch noch nach einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren gegeben, wobei entsprechende Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in die Bewertung miteinbezogen werden müssen.
Abweichungen beim Verkehrswert können sich zum Beispiel durch Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Situation am Kapitalmarkt sowie durch Veränderungen am örtlichen Liegenschaftsmarkt ergeben. Sind die Preisverhältnisse jedoch über einen längeren Zeitraum unverändert oder verändern sich gleichmäßig, so können die Vergleichswerte durchaus von länger zurückliegenden Transaktionen herangezogen werden. Der Zeitraum zwischen Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der S. 173Kaufvereinbarung muss geringer sein, wenn die Kaufpreise starken, unregelmäßigen Schwankungen unterworfen sind (vgl Seiser/Kainz B.1.6.3., Rz 52, 53 und 54).