Kothbauer/Reithofer

LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2037-4

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LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz (1. Auflage)

1.1.2.1 S. 171Anwendungsfälle

Das Vergleichswertverfahren wird in folgenden Fällen herangezogen:

  • unbebaute Liegenschaften

  • Ermittlung des Bodenwertes im Ertrags- und Sachwertverfahren

  • Ermittlung angemessener Mietzinse

  • Reihenhäuser

  • gleichartige Siedlungshäuser

  • Eigentumswohnungen

Voraussetzung für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist, dass die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke mit jenen des bewertungsgegenständlichen Objektes ausreichend übereinstimmen (vgl Rössler/Langner, 36). Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere für die Bodenwertermittlung herangezogen, da bei unbebauten Grundstücken die Vergleichbarkeit leichter ist als bei bebauten Liegenschaften (vgl Seiser/Kainz B.1.3. Rz 11). Bei anderen als den zuvor genannten Objekten ist die direkte Vergleichbarkeit aufgrund von heterogenen Grundstücksmerkmalen, beispielsweise Unterschieden bei der Bausubstanz, bei der baulichen Ausstattung und bei den Ertragsverhältnissen, schwieriger (vgl Rössler/Langner, 36).

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