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Kothbauer/Reithofer

LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2037-4

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Dokumentvorschau
Kothbauer/Reithofer - LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

§ 143 EO Umfang der Schätzung

Christian Kothbauer

I. Anmerkungen

A. Auf der Liegenschaft haftende Lasten (§ 143 Abs 1 und 2 EO)

1. Allgemeines

Der erste Satz des § 143 Abs 1 EO wurde gegenüber der korrespondierenden Regelung des früheren § 144 Abs 2 EO insofern allgemeiner gefasst, als nun nur mehr generell von „Belastungen“ gesprochen wird, ohne die in Betracht kommenden Lasten aufzulisten. Damit wurde gegenüber der früheren Textierung klargestellt, dass bei der Bewertung sowohl dingliche als auch obligatorische Lasten (zB nicht bücherlich eingetragene Bestandrechte) zu berücksichtigen sind. Dies entspricht der in § 3 Abs 3 LBG vorgesehenen Regelung (RV). Wie dort gilt freilich, dass Pfandrechte als Lasten, die den Wert der Liegenschaft nicht beeinflussen, keine Berücksichtigung finden (s I.J. § 4, I.J. § 5 und I.H. § 6; vgl Angst in Angst, EO, Rz 1 zu § 143).

2. Im Regelfall dreifache Bewertung bei belasteten Liegenschaften (§ 143 Abs 1 erster und zweiter Satz EO)

Hinsichtlich der auf der Liegenschaft haftenden Lasten ist im Regelfall eine dreifache Bewertung vorzunehmen, nämlich die Ermittlung des Liegenschaftswerts mit den Lasten, die Ermittlung des Liegenschaftswerts ohne Lasten und die Ermittlung des Wertes der Lasten selbst (§ 143 Abs 1 EO), dies vorbehaltlich der Bestimmung des § 143 Abs 2 EO (RV)...

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