Kothbauer/Reithofer

LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2037-4

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Kothbauer/Reithofer - LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

§ 8 Beiziehung von Sachverständigen

Christian Kothbauer

§ 8

Literatur

Übersicht

I. Anmerkungen

A. Beiziehung eines oder mehrerer Sachverständigen (§ 8 Abs 1 LBG)

1. Allgemeines

2. Gerichtlich beeideter Sachverständiger (§ 8 Abs 1 erster Satz LBG)

3. Erforderlichenfalls Heranziehung mehrerer Sachverständiger (§ 8 Abs 1 zweiter Satz LBG)

B. Bewertungsstichtag (§ 8 Abs 2 LBG)

C. Form des Gutachtens (§ 8 Abs 3 LBG)

D. Ermittlung eines anderen Wertes als des Verkehrswertes (§ 8 Abs 4 LBG)

E. Absehen vom Sachverständigenbeweis (§ 8 Abs 5 LBG)

1. Voraussetzungen

2. Andere unbedenkliche Beweismittel

II. Judikatur

I. Anmerkungen

A. Beiziehung eines oder mehrerer Sachverständigen (§ 8 Abs 1 LBG)

1. Allgemeines

Nach § 8 Abs 1 LBG ist für die Bewertung ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für das jeweilige Bewertungsfachgebiet beizuziehen; erforderlichenfalls können auch S. 140 mehrere Sachverständige beigezogen werden. Das Gutachten eines einschlägigen Sachverständigen schafft eine qualifizierte Grundlage für die Wertermittlung; andere Bewertungsmittel werden im Regelfall hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit und Genauigkeit nicht an den ...

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