LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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5.1.2.3 Entwicklungskosten
Gleichzeitig mit der Ermittlung der Verwertungserlöse muss auch die Qualität des hinkünftigen baulichen Zustandes dargelegt werden. Diese Qualität beeinflusst die sogenannten Gestehungskosten wie:
Baukosten – darunter sind Neubaukosten zu verstehen bzw die Sanierungskosten bei einem vorhandenen Gebäude
Baunebenkosten – Honorare für Architekten, Statiker, örtliche Bauaufsicht, Aufschließungskosten
Kosten der Außenanlagen – Einfriedungen, KFZ-Stellplätze, Wege, Begrünung, Pool...
Umsatzsteuer – die vorgenannten Kosten sind im projektierten Verkaufsfall inklusive Umsatzsteuer zu sehen und im Fall der Vermietung und Verpachtung netto (an dieser Stelle wird auf die zu beachtenden Umstände gemäß dem Stabilitätsgesetz 2012 verwiesen)
Als weitere Entwicklungskosten sind noch folgende Positionen zu berücksichtigen:
Planungskosten – jene vor Beginn der Einreichplanung
Freimachungskosten
–Freilegungskosten – Kosten für einen gänzlichen bzw teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes, Dekontaminierungskosten
–Ablösen – Anschaffung von Ersatzbestandobjekten, Übersiedlungskosten, Verdienstentgang bei Geschäftslokalen
Finanzierungskosten – die Baukosten samt Nebenkosten müssen...