LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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5.1.2.1 Auswertung des Grundstücks
Die Auswertung der maximal erzielbaren Nutzfläche hängt von dem jeweiligen Nutzungskonzept ab, da je nach Nutzung unterschiedliche Anforderungen an das Raumkonzept rechtlich, technisch als auch durch den Endverbraucher bestimmt werden. Dabei sind die jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Ein Bauträger verkauft oder vermietet hinkünftige Nutzflächen (unter Berücksichtigung von Freiflächen wie Gartenflächen, Terrassen, Balkone), somit kauft er auch zu schaffende Nutzflächen ein, wodurch die Berechnungsbasis auf den GKA (Grundkostenanteil pro m² Nutzfläche) bezogen werden sollte. Ein Gutachten soll das Marktgeschehen in Worten und Zahlen abbilden, daher hat ein Gutachter die branchenspezifischen Zugänge entsprechend abzubilden.