LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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5.1.2 Erstellung eines Entwicklungskonzeptes
Der Gutachter muss sich bei Anwendung des Residualwertverfahrens in die Rolle eines Projektentwicklers versetzen und nach objektiven Kriterien die wahrscheinlichste hinkünftige Nutzung des Grundstücks vor Augen halten. Dabei ist unter Bedachtnahme des Best-use-Prinzips eine nachhaltige und wahrscheinliche Nutzung zugrunde zu legen.
Die einzelnen Schritte des Residualwertverfahrens unter der Betrachtung eines Entwicklungskonzeptes gliedern sich in folgende darzulegende Kernblöcke:
Verwertungserlöse
Entwicklungskosten
Der Einstieg in das Entwicklungskonzept ist jeweils die Ermittlung der auf der Liegenschaft erzielbaren Nutzfläche. Diese ist unter Berücksichtigung der jeweiligenS. 224 Widmung sowie der baurechtlichen Bestimmungen auch zugleich die Berechnungsbasis für die weitere Kalkulation. Zeitgleich mit der Nutzflächenauswertung muss ein Nutzungskonzept durchdacht werden, da dieses nicht nur die Verwertung, sondern auch die Gestehungskosten entsprechend bestimmt. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass nur ein marktgerechtes Konzept zu einem positiven Projektende führen wird.