LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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4.1.1.3.1.4 Detailprognosezeitraum
Die Wahl des Zeitraums hängt von den Marktgepflogenheiten im betrachteten Teilmarkt und der gegenständlichen Immobilienart ab. Die Darstellung mindestens eines immobilienwirtschaftlichen Marktzyklus ist sinnvoll.
Im Regelfall umfasst der Detailprognosezeitraum bei Anlageimmobilien 10 Jahre (ÖNORM B 1802-2, 4.2.1.1).
Potenzielle Roherträge umfassen alle vereinbarten Miet- oder Pachterträge zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt realisierbaren Markt- oder Pachtansätze für leerstehende Einheiten. Zu den Einzahlungen zählen auch Sondermieten wie (ÖNORM B 1802-2, 4.2.2.2):
Werbeflächen;
Mobilfunkantennen;
vermietetes Mobiliar;
Erlöse aus vergebenen Rechten.
Zu den periodischen Auszahlungen gehören alle nicht auf den Nutzer umlegbaren Bewirtschaftungskosten. Hierzu zählen insbesondere (ÖNORM B 1802-2, 4.2.2.3):
laufende Instandhaltungskosten;
Kosten aus Instandsetzungsmaßnahmen (einmalige Sonderausgaben), Modernisierungskosten;
Verwaltungskosten;
verbrauchsunabhängige Betriebskosten während der Leerstandsdauer;
nicht umlegbare Betriebskosten (auf Basis gesetzlicher Regelungen bzw. vertragsbedingter Vereinbarungen);
evtl Mietausfallwagnis (Kosten, die durch das Risik...