LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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4.1.1.3.1.3 Bodenwert
In Anlehnung an angloamerikanische Wertermittlungsverfahren, dem Ursprung des DCF-Verfahrens, wird der Bodenwert nicht explizit ausgewiesen, da dieser S. 219implizit in diesem Verfahren enthalten ist. Sollte aufgrund der Gewohnheit in der österreichischen Wertermittlung ein Ausweis des Bodenwertes erforderlich sein, so muss dieser gesondert ermittelt werden.