LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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3.1.2.7 Berechnungsbeispiel – vereinfachtes Ertragswertverfahren
In dem folgenden Beispiel wird der Bodenwert außer Ansatz gelassen, somit weder vom Jahresrohertrag in Abzug gebracht noch nach der Kapitalisierung dazugegeben. Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist jedoch nur bei Restnutzungsdauern über 50 Jahren sinnvoll anwendbar, da bei langer Restnutzungsdauer der Bodenwert nicht ins Gewicht fällt. Eine Ausnahme besteht jedoch in Lagen, die einen sehr hohen Grundpreis (Bodenwert) aufweisen.
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erzielbare Nettomiete | m² | pro Monat | pro Jahr | |||
1.000,00 | € 7.000,00 | € 84.000,00 | ||||
Jahresrohertrag | € 84.000,00 | |||||
nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten in % | 3 % | –€ 2.520,00 | ||||
Mietausfallswagnis in % | 2 % | –€ 1.680,00 | ||||
abzgl Instandhaltung (€/m²/pm) | € 1,00 | –€ 12.000,00 | ||||
Jahresreinertrag | € 67.800,00 | |||||
Restnutzungsdauer/ Jahre | 65 | |||||
Liegenschaftszinssatz | 4,0 % | |||||
Rentenbarwertfaktor V | 23,04668 | |||||
kapitalisierte Reinerträge aus Vermietung | € 1.562.565,04 | |||||
S. 213Berechnung Verkehrswert | m² | Kosten | ||||
kapitalisierte Reinerträge aus Vermietung | € 1.562.565,04 | |||||
zzgl diskontierter Bodenwertanteil bezogen auf die Bestandsflächen | € 0,00 | |||||
Summe | € 1.562.565,04 | |||||
Verkehrswert der Liegenschaft lastenfrei | rd | € 1.560.000 |