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Kothbauer/Reithofer

LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2037-4

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Dokumentvorschau
LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz (1. Auflage)

3.1.2.3 Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz richtet sich einerseits nach der Art des zu bewertenden Objektes und andererseits nach dessen Lage. Gemäß § 5 Abs 4 LBG richtet sich der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. Der Sachverständige hat die Wahl dieses Kapitalisierungszinssatzes zu begründen (§ 10 Abs 2 LBG).

Gemäß der Ö-NORM B 1802 richtet sich der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes nach der bei Investitionen in vergleichbare Objekte üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung (ÖNORM B 1802, 5.3.4.1).

Der Vervielfältiger V zur Kapitalisierung des Reinertrages ist identisch mit dem Kapitalisierungsfaktor für eine jährlich nachschüssig zu zahlende Rente. Dabei wird unterstellt, dass der Reinertrag während der restlichen Nutzungsdauer unverändert bleibt (ÖNORM B 1802, 5.3.6).

S. 201V stellt sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
mit q = 1 + i
V....Vervielfältiger
p........Kapitalisierungszinsfuß
n.....Anzahl der Jahre
i.........p/100

Anerkannte Methoden für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind gemäß der Ö-NORM B 1802 insbesondere: (ÖNORM B 1802, 5.3.4.2)

  • Ermittlung des internen Zinssatzes vergleichbarer Objekte. Das ist jener ...

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