LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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3.1.1 Vorbemerkung
Legt man dem Wert einer Immobilie tatsächliche oder nachhaltig erzielbare Erträge zugrunde, landet man unweigerlich beim Ertragswertverfahren. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert zusammen, wobei für die Ermittlung des Bodenwertes das Vergleichswertverfahren herangezogen wird. Der Gebäudeertragswert wird als Kapitalwert einer Zeitrente (Rentenbarwert) betrachtet und in der Weise errechnet, dass der auf die baulichen Anlagen entfallende Reinertrag, der somit um die Verzinsung des Bodenwertes verminderte Reinertrag, mit einem marktgerechten Zinssatz entsprechend der angenommenen Restnutzungsdauer kapitalisiert wird. Um nun vom ermittelten Ertragswert den Verkehrswert zu erhalten, muss dieser unter Berücksichtigung der Marktlage und anderer wertbestimmender Kriterien abgeleitet werden.